Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW kann helfen, wenn der Schaden im Einzugsbereich der RAG AG, der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH oder der EBV GmbH entstanden ist. Diese drei Unternehmen beteiligen sich am Schlichtungsverfahren.

Ruhrgebiet

Im Ruhrgebiet ist die RAG AG häufig die richtige Ansprechpartnerin für Bergschäden, da sie die Rechtsnachfolge vieler Bergwerksunternehmen in der Region übernommen hat.

Allerdings gibt es Ausnahmen. In einigen Fällen haben andere Unternehmen die Rechtsnachfolge von Bergwerksunternehmen angetreten: Die E.ON AG, die ThyssenKrupp Real Estate GmbH, die Hartmann AG, die Firma Littlefuse u. a.. Diese Unternehmen nehmen bislang nicht am Schlichtungsverfahren teil.

Wenn eines dieser Unternehmen für Ihren Fall zuständig ist, können Sie das Schlichtungsverfahren leider nicht durchführen.

Ibbenbürener Steinkohlerevier

Hier ist die RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH Ihre Ansprechpartnerin.

Aachener Steinkohlerevier

Hier ist grundsätzlich die EBV GmbH zuständig.

Eine Besonderheit betrifft das Gebiet westlich von Erkelenz. Durch den Abbau der Braunkohle gibt es dort auch Sümpfungseinflüsse. Hierfür ist die RWE Power AG zuständig. In dem Bereich, in dem sich die Verantwortlichkeiten der beiden Bergwerksunternehmen überschneiden, wird im Einzelfall geklärt, welches Unternehmen für Ihren Fall maßgeblich ist. Hierzu können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die endgültige Zuordnung nimmt das federführende Bergwerksunternehmen vor.

Auf der Karte sehen Sie die Zuständigkeitsbereiche der EBV GmbH und der RWE Power AG: